Anpassung Sozialversicherungen 2023

Mittwoch, 18. Januar 2023

Das wichtigste ist sicher, dass der Solidaritätsbeitrag bei der ALV für Löhne über CHF 148'200.00 wegfällt. Somit bezahlen alle wie bisher die 1.1% bis CHF 148'200.00 und für alle Löhne ab CHF 148'200.00 müssen nicht mehr 0.5% abgezogen werden.

AHV/IV/EO bleibt gleich wie im Vorjahr.

Auch hat sich die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug beim BVG-Lohn erhöht. Bitte achten Sie darauf, dass Sie diese Anpassung berücksichtigen.

Wie jedes Jahr ist es wichtig, dass beim Januarlohnlauf abgeklärt wird, ob sich allenfalls der NBU und KTG Abzug verändert hat. Das erfahren Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Die neuen BVG-Abzüge werden ebenfalls von der Versicherung gemeldet und müssen im Lohnblatt berücksichtigt werden.

Wir haben für Sie eine Liste mit den wichtigsten Kennzahlen zu den Sozialversicherungen 2023 vorbereitet.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

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