Zahlungsfrist provisorische Steuerrechnung 2020

Freitag, 18. September 2020

Denken Sie daran, per 31. Oktober 2020 ist die provisorische Steuerrechnung 2020 Kanton & Gemeinde (Kanton Aargau) zahlbar.

Eine allfällige Anpassung der provisorischen Rechnung kann beim Gemeindesteueramt innert der Zahlungsfrist beantragt werden; die Zahlungsfrist bleibt jedoch bestehen.

Zahlungen vor dem 31. Oktober 2020 werden verzinst. Bei verspäteten Zahlungen fällt ein Verzugszins an.

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